Zur Entscheidung der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und der Finanzen, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Eingangsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, zu genehmigen, äußert sich der Böblinger Bundestagsabgeordnete Tobias B. Bacherle (Bündnis 90/Die Grünen) wie folgt:
„Es ist gut, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit den anderen involvierten Ministerien eine rechtssichere und tragfähige Lösung für die betroffenen Antragssteller gefunden hat. Alle Altanträge, rund 24.000 Stück, werden nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und die förderfähigen genehmigt. Damit ermöglichen wir den vielen Antragsstellern ein rechtssicheres und faires Verfahren.
Auch mich haben in der letzten Woche zahlreiche Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, die über die weitere Finanzierung ihrer Bauvorhaben sehr besorgt sind. Ich kann verstehen, dass der Antragsstopp für die Gebäudeförderung bei vielen Menschen Unmut und Enttäuschung ausgelöst hat. Leider war es eine haushaltspolitische Notwendigkeit das Förderprogramm zu stoppen. Aufgrund der Dynamik der Anträge hätten sich bis Ende des Monats weitere Milliarden summiert, die nach Einschätzung aller involvierten Ministerien nicht tragfähig gewesen wären. Es ist bedauerlich, dass die Vorgängerregierung bei der Aufsetzung des Förderprogramms nicht vorausschauender gehandelt hat. Für die Zukunft wollen wir Häuslebauer weiterhin finanziell unterstützen und die gewaltigen CO2-Einsparpotenziale in dem Gebäudesektor nutzen.
Daher plant die Bundesregierung den Effizienzhaus 55-Standard zum gesetzlichen Mindeststandard im Neubau zu machen und die Neubauförderung rasch neu aufzustellen. Es wird ein zum 31.12.2022 befristetes Effizienzhaus 40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen und einem finanziellen Deckel aufgelegt. Zusätzlich wird in Nachfolge der EH40-Förderung ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ aufgelegt, das spätestens ab 1.1.2023 beginnt. Außerdem streben wir für den sozialen Wohnungsbau gemeinsam mit den Ländern ein Förderprogramm außerhalb der KfW-Förderung an. Damit setzen wir als Ampelregierung den Koalitionsvertrag zielstrebig um. Mir ist es dabei besonders wichtig, die vielen Häuslebauer hier im Ländle, die Familien, die sozialen Wohnungsbauer zu unterstützen und endlich den CO2 Verbrauch im Gebäudesektor für den Klimaschutz signifikant zu senken.“
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